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Das Abenteuer Online-Shopping

Es ist wirklich außerordentlich interessant, was dir so passiert in der Welt des Online-Shoppings. Teilweise ist es wirklich die reinste Kundenverarschung. Entschuldigt bitte meine sehr direkte Wortwahl, aber ich kann es einfach nicht anders ausdrücken.

Da bist du froh, dass du neben den ganzen user-unfreundlichen und Blinki-Blinki-Shops endlich mal einen gefunden hat, der sich halbwegs user-freundlich bedienen lässt, bei dem du nicht deine Telefonnummer oder dein Geburtsdatum angeben muss, und dann werden einfach mal ein paar wichtige Informationen weggelassen.

Mir persönlich ist es wichtig, zu wissen, wer meine Daten bekommt und was für Rechte ich im Zweifel habe. Also lese ich mir die AGBs und die Datenschutzerklärung durch. Im Großen und Ganzen konnte ich keine Kinken feststellen. Das der Shop-Betreiber meine Daten an das Transportunternehmen, Logistiker und die Bank weitergibt ist logisch. Die Bestellung muss schließlich abgewickelt werden. Dann ist ja alles klar und ich kann bestellen.

Die erste Verarschung

Das dachte ich zumindest. Der erste Hammer kam in der Bestellbestätigung. Ich hatte mit Kreditkarte bezahlt und in der Bestellbestätigung tauchte folgende Angabe auf: "Payone Vorgangsnummer: xxx".

Otto Normal muss sich fragen: "Was bzw. wer zum Teufel ist Payone?" Zufällig wusste ich, dass es sich bei Payone um einen Zahlungsdienstleister handelt. Dieser wickelt unter anderem Kreditkartenzahlungen ab, weil man dazu besonders authorisiert sein muss. Ein Shop-Betreiber bekommt diese Authorisierung nicht einfach so und schaltet deswegen einen Zahlungsdienstleister ein.

Das weiß aber der normale Kunde nicht. Hätte der Shop-Betreiber dann nicht irgendwo darüber aufklären müssen? Idealerweise in der Datenschutzerklärung?

Schließlich muss der Kunde nach § 33 Absatz 1 BDSG zumindest über die Kategorie von Empfängern unterrichtet werden, die seine Daten speichern, verarbeiten oder nutzen. Es fehlte also eindeutig der Hinweis in der Datenschutzerklärung des Shops, dass meine Daten an einen Zahlungsdienstleister weitergegeben werden.

Die zweite Verarschung

Der nächste Hammer kam dann mit der Rechnung. Da stand nun folgendes: "Um Dir einen bestmöglichen Service zu gewährleisten, haben wir unsere Debitorenbuchhaltung auf die BFS finance GmbH in Verl übertragen und ihr in diesem Zusammenhang unsere Forderungen abgetreten. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung sind daher nur an die BFS finance GmbH unter Angabe der Rechnungsnummer möglich."

Das fand ich nun gar nicht mehr witzig. Und drei Mal dürft ihr raten — auch das stand weder in der Datenschutzerklärung noch in den AGB. Wenn ich irgendwo einkaufe und auch vorhabe, den Rechnungsbetrag zu bezahlen, dann möchte ich doch bitte schön vorher wissen, an wen ich die Zahlung zu leisten habe. Zwar wurde die BFS finance GmbH in den AGB des besagten Shops erwähnt, allerdings nicht in diesem Zusammenhang. Laut AGB werden über diese Firma lediglich Bonitätsinformationen eingeholt. Für die Überprüfung der Bonität habe ich Verständnis, aber ganz bestimmt nicht für eine Abtretung der Forderung, ohne mich vorher darüber zu informieren.

Ist Transparenz irgendwie schwierig?

Vielen Dank an diesen Shop, für die umfassende und vorherige Information, an wen meine Daten weitergeben werden. Was bringen die Vorschriften des BDSG, wenn diese nicht eingehalten werden bzw. die Einhaltung nicht überprüft wird? Da machst du dir schon mal Gedanken über das Speichern von Daten und kannst letztendlich keine Entscheidung in deinem Sinne treffen, weil du nicht vollständig informiert wirst. Wenn ich erst hinterher informiert werde, dann ist das Kind doch schon in den Brunnen gefallen, weil meine Daten bereits — gegen meinen Willen — weitergegeben wurden.

Eine Datenschutzerklärung, die den Kunden informiert, sollte im Grunde noch mehr Angaben enthalten, als das Gesetz vorschreibt. Schließlich bricht der Shop-Betreiber sich keinen ab, wenn er eine wirklich transparente Datenschutzerklärung verfasst. Ist ein ehrlicher Umgang miteinander vielleicht zuviel verlangt?

Ich gehe selbst bald mit meinem eigenen Shop online. Ich habe wirklich alles in die Datenschutzerklärung geschrieben: Dass ein Adress-Check bei der Post durchgeführt wird, dass ich verpflichtet bin, die Rechnungen zehn Jahre aufzuheben, bei wem die Bonitätsprüfung durchgeführt wird etc. Gesetzlich bin ich nicht dazu verpflichtet, diese Angaben zu machen — aber moralisch.

Liebe Shop-Betreiber: Es ist ganz einfach, den Kunden über alles zu informieren.


29.05.2014 Sandra Böhm, mailandra-boehm.de.
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